Durch bestätigte Fälle von Blauzunge 4 (BTV-3) im Landkreis Aschaffenburg verliert Bayern den Status „Frei von Blauzunge“. Beim Handel innerhalb Deutschlands ergeben sich keine Einschränkungen, da praktisch alle Bundesländer den gleichen Stauts besitzen, z.B. bei Nutzkälbern (Aktueller Stand Friedrich Löffler Institut). Einschränkungen ergeben sich im Export in freie Länder wie z.B. Österreich.
Aktuell gibt es keinen zugelassenen Impfstoff. Die 3 verfügbaren Impfstoffe bieten Schutz vor dem Ausbruch oder mindern die Krankheitssymptome. Eine Impfung bietet aber zur Zeit keine Erleichterung bei dem Verbringen aus Restriktionsgebieten in freie Gebiete . Die Impfung wird mit einem Euro pro Impfung unterstützt, Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hoftierarzt oder dem Tiergesundheitsdienst.
(Stand: 15.08.2024)