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Seit 19.06.2026 ist Oberfranken im BTV-8 Sperrgebiet. 

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Vermarktung:

 

1. Kälber (Muttertier nicht BTV-8 geimpft)

a) Vermarktung über den Markt ohne Blutuntersuchung und Repellent-Behandlung weiterhin möglich 

b) Vermarktung über Markt mit Repellent-Behandlung ,Blutuntersuchung und Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

 

PDF >>>> Anleitung Blutuntersuchung

PDF >>>> Tierhaltererklärung BTV-8 ungeimpft

 

 

2. Kälber (Muttertier BTV-8 geimpft) 

a) Vermarktung über den Markt ohne Blutuntersuchung und Repellent-Behandlung weiterhin möglich

b) Muttertier vor der Trächtigkeit vollständig gegen BTV-8 geimpft --> Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

c) Muttertier ist während der Trächtigkeit mindestens 28 Tage vor der Geburt vollständig gegen BTV-8  geimpft --> Blutuntersuchung und Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

 

PDF >>>>  Anleitung Blutuntersuchung

PDF >>>> Tierhaltererklärung BTV-8 geimpft

 

3. Großvieh 

unverändert, für die Vermarktung sind grundsätzlich keine besonderen Maßnahmen notwendig

 

 

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm 

 

 

Read more: Blauzungenkrankheit BTV-8

Marktanmeldungen jetzt auch über die neue "LKV-App" möglich! 

Hier geht´s zum Download: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.it4ng.vermarktungsanmeldung.by

-> (App auch im Apple Store verfügbar)

die bisherigen Anmeldemöglichkeiten stehen natürlich weiterhin zur Verfügung! 

 

 

Hier der Link zu unserer neuen WhatsApp Gruppe, um immer auf dem neuesten Stand zu sein:

 

https://chat.whatsapp.com/BHjm9wakOKS0q05aUScGCI

Anmeldungen für Kälber- und Großviehmarkt, sowie Anmeldungen von Kalbinnen und Jungrindern für den Export können ab sofort über

 

Whatsapp unter 0921 - 50720230 entgegen genommen werden.

 

Außerdem sind wir auf Instagram (rzv_oberfranken) und Facebook erreichbar.

Enthornen von Kälbern - CC - relevant - Marktkälber enthornen 

Kälber dürfen bis 6 Wochen enthornt werden (ideal ab der 2. Woche), dabei muss ein Beruhigungsmittel
und ein Schmerzmittel verabreicht werden. Die Anwendungen sind zu dokumentieren. Fressererzeuger und Bullenmäster haben ein Problem wenn die Kälber nicht enthornt, aber schon älter
als 6 Wochen, sind. Das Enthornen von Kälbern über 6 Wochen ist verboten.

Es ergeht daher die dringende Bitte die männlichen Nutzkälber zu enthornen.

Angebot für neue Stalltafeln

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Wie im Mitteilungsblatt angekündigt, besteht seit Herbst 2008 die Möglichkeit, über uns neue Betriebstafeln zu erwerben. Nachdem die Technick enorm verbessert werden konnte und wir auch den Anbieter gewechselt haben, können Sie auf Alu-Verbund innerhalb von einer Woche diese lichtbeständige Standardtafel in 2 verschiedenen Ausführungen-siehe Bilder- in der Größe 40x60cm zum Preis von 36 € plus MWst. bestellen.

Andere Motive-nach Absprache- kosten 20 € mehr.

Umsatzsteuersatz aktuell mitteilen

Aus aktuellem Anlaß bitten wir alle Mitgliedsbetriebe nachdrücklich mitzuteilen, ob Ihr aktueller, uns bekannter Umsatzsteuersatz tatsächlich noch aktuell ist, d.h. ob Sie optieren oder pauschalieren.