Seit 19.06.2026 ist Oberfranken im BTV-8 Sperrgebiet. 

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Vermarktung:

  PDF >>>> Zeitplan Blutuntersuchung für Kälbermärkte

 

1. Kälber (Muttertier nicht BTV-8 geimpft)

a) Vermarktung über den Markt ohne Blutuntersuchung und Repellent-Behandlung weiterhin möglich 

b) Vermarktung über Markt mit Repellent-Behandlung ,Blutuntersuchung und Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

 

PDF >>>> Anleitung Blutuntersuchung

PDF >>>> Tierhaltererklärung BTV-8 ungeimpft

 

 

2. Kälber (Muttertier BTV-8 geimpft) 

a) Vermarktung über den Markt ohne Blutuntersuchung und Repellent-Behandlung weiterhin möglich

b) Muttertier vor der Trächtigkeit vollständig gegen BTV-8 geimpft --> Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

c) Muttertier ist während der Trächtigkeit mindestens 28 Tage vor der Geburt vollständig gegen BTV-8  geimpft --> Blutuntersuchung und Tierhaltererklärung (in alle Gebiete)

 

PDF >>>>  Anleitung Blutuntersuchung

PDF >>>> Tierhaltererklärung BTV-8 geimpft

 

3. Großvieh 

unverändert, für die Vermarktung sind grundsätzlich keine besonderen Maßnahmen notwendig

 

 

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm